Hinweis: Marokko, Moscheen und Königspaläste Generell ist das Betreten von, noch in Verwendung stehenden, Moscheen in Marokko für Nicht-Moslems im gesamten Land verboten. Dieses Verbot beruht auf einem Gesetz, dass noch aus der Zeit der französischen Besatzung stammt. So ist bei Moscheen eine Innenbesichtigung nicht möglich. Kein Problem ist es allerdings bis zum Eingang vorzugehen und in den Innenraum, auch mit Blitzlicht, hinein zu fotografieren.
Auch sämtliche Königspaläste können nur von Aussen besichtigt werden.Von Gerhard Radl 12 Einträge im Gästebuch von Gerhard Radl weitere Hinweise
| Marrakech, Koutouiba Moschee
 © Gerhard Radl weitere Bilder: Casablanca, Große Moschee Hassan II. Casablanca, Große Moschee Hassan II. bei Nacht Rabat, Königspalast |