 |  | Noch eine aktuelle Anekdote aus einem etwas anderen Bereich.
Auch Heilpraktiker warten mittlerweile immer wieder mit einer Internetpräsenz auf. Natürlich möchte man dem interessierten Patienten auch mitteilen, was man für ein Leistungsspektrum anzubieten hat und warum man das macht.
Jetzt gibt es das HWG (Heilmittelwerbegesetz), was untersagt, mit bestimmten Aussagen zu werben, was ja soweit ok ist, AAAAABER:
Meine Kollegin wurde kürzlich abgemahnt, ähnlich, wie Ihr es mit der Unterlassungserklärung, den Anwaltsgebühren etc. erlebt habt, weil sie angeblich mit Haarmineralanalysen geworben hat.
Ihre Aussage war, dass man damit den Mineralhaushalt des Körpers und eventuelle Belastungen, z.B. durch Schwermetalle etc. bestimmenkönnte.
Die Abmahnung kam, weil sie nicht erwähnt hatte, dass das "nur" auf ein halbes oder ein Jahr begrenzt ist... Schon verrückt.
V.a. gibt es da jetzt eine ganze Reihe an Abmahnverbänden, die nichts anderes mehr tun, als Internetseiten und Zeitungen zu durchstöbern, um auffällige Inhalte zu ermitteln. Es gibt jetzt sogar schon Abmahnverfahren, wenn das Impressum formale (nicht inhaltliche!!!) Fehler aufweist.
Eine fragliche neue Branche, um der Arbeitslosigkeit in Deutschland Herr zu werden. |  |  |